Mitmachen
Gremien
AStA
Der Allgemeine Studierenden Ausschuss (AStA) führt nicht nur eigene Projekte aus, sondern hat auch einen eigenen Geldtopf, um eure Projekte oder die eurer Hochschulgruppe zu fördern.
Sitzungen
wöchentlich Mittwochs, 15:15 Uhr, H301a
StuPa
Das Studierendenparlament (StuPa) ist ein beschlussfassendes Organ in allen Fragen, die nicht unmittelbar Lehre und Forschung betreffen. Dazu gehören zum Beispiel die universitäre Infrastruktur wie die Bibliothek, das Studierendenwerk Seezeit und politische Erklärungen.
Sitzungen
unregelmäßig Donnerstags, 18:45 Uhr, A701
FSK
Die Fachschaftskonferenz (FSK) vernetzt die Fachschaften und vertritt die Studierenden in allen Fragen, die Lehre und Forschung unmittelbar betreffen.
wöchentlich Montags, 11:45 Uhr, G227
Ausschreibung für Minijob
Die StuVe sucht eine Person für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit für 20 h/Monat und 15 €/Stunde ab dem 1. September 2026.
Ausschreibungen für Ehrenämter
Mehr Informationen über den Bewerbungsprozess findest du hier.
Universitäre Gremien
Bewerbungen für diese Ausschreibungen bitte an fsk@uni-konstanz.de senden! Die Amtszeit beginnt am 01.10.2026 und endet am 30.09.2027, ein Rücktritt ist natürlich jederzeit möglich.
FSK Senatsmitglied
(1 beratendes studentisches Mitglied)
Der Senat beschäftigt sich als höchstes Gremium der Universität grundsätzlich mit der Organisation der Uni. Das beinhaltet sowohl die Organisation als Einrichtung, also die Entscheidungsstrukturen und Gremien, aber auch die Organisationen der einzelnen Studiengänge. Als dritter und vielleicht wichtigster Punkt entscheidet er über die wissenschaftliche Ausrichtung, die durch die Professoren vorgegeben wird. Mitglieder sind das gesamte Rektorat (mit der Rektorin als Vorsitzende), die Dekane und die Gleichstellungsbeauftragte. Zusätzlich werden neun Professoren*innen, je drei wissenschaftliche und nicht-wissenschaftliche Angehörige und vier studentische Mitglieder der Uni in den Senat gewählt. Zudem darf die Studierendenvertretung ein weiteres von der Fachschaftenkonferenz (FSK) gewähltes beratendes Mitglied entsenden.
Weitere Infos zum Senat und seinen Aufgaben findet ihr hier (für den Inhalt der Seite ist die Universität verantwortlich).
Stand 01.07.2026: 1 Mitglied frei.
Ausschuss für Lehre und Weiterbildung (ALW)
(jeweils aus jeder Sektion eine/n Studierende/n)
Der Ausschuss für Lehre und Weiterbildung (ALW) berät als zentrales fachbereichsübergreifendes Gremium das Rektorat und den Senat in allen Fragen der Lehre und der Entwicklung des Lehrprofils der Universität. Er befasst sich insbesondere mit Empfehlungen zur Einrichtung, Änderung und Aufhebung von Studiengängen sowie zur Verteilung der laufenden und der projektbezogenen Mittel für die Lehre. Er wirkt mit bei der Konzeptionierung des Weiterbildungsangebots der Universität Konstanz. Im Rahmen des Qualitätsmanagementsystems (QMS) spielt der ALW eine zentrale Rolle. Weiterhinentwickelt das Gremium allgemeine Richtlinien für die Evaluierung der Lehre und des Studiums und erhält die aggregierten Ergebnisse der Lehrveranstaltungsevaluation. Bei der Neueinrichtung von Studiengängen prüft der ALW die Einhaltung der Qualitäts-und Akkreditierungskriterien. Zudem bewertet er im Rahmen des QMS die Qualität der einzelnen Studiengänge und empfiehlt ggf. Fachbereichen, Rektorat und Senat Maßnahmen zur Weiterentwicklung der Studiengänge zu ergreifen.
Anzahl der Sitzungen pro Semester und zeitliche Aufwand: 4-5 Sitzungen pro Semester, jeweils ca. 2-2,5 Stunden
Weitere Infos findet ihr außerdem auf der Seite des ALW. (Für deren Inhalt ist die Universität verantwortlich).
Stand 01.07.2026: alle drei Sektionen frei.
Ausschuss für Kommunikation und Information (AKI)
(2 Mitglieder)
Der Ausschuss für Kommunikation und Information (AKI) berät Rektorat und Senat in Angelegenheiten der Informationsinfrastruktur (Bibliothek, elektronische Kommunikation, Nachrichtentechnik und Archive) und entscheidet über die Verteilung der Bibliotheksmittel.
Anzahl der Sitzungen pro Semester und zeitliche Aufwand: 3 Sitzungen jeweils ca. 1,5 Stunden
Weitere Infos über den AKI und seine Arbeit findet ihr außerdem hier. (Für den Inhalt der Seite ist die Universität verantwortlich)
Stand 01.07.2026: Kein Mitglied frei.
Gleichstellungsrat
(2 Mitglieder)
Der Gleichstellungsrat ist ein beratender Senatsausschuss der Universität Konstanz, der sich mit allen Fragen der Gleichstellung von Frauen und Männern sowie Diversity in Forschung und Lehre befasst. Er setzt sich aus Professor*innen, Vertreter*innen des Mittelbaus, der Sektionen, der Studierenden und der Leiter*in des Referats für Gleichstellung und Familienförderung sowie der Beauftragten für Chancengleichheit zusammen. Den Vorsitz führt die Gleichstellungsbeauftragte. Die Professor*innen sowie die Vertreter*innen des Mittelbaus werden vom Senat für zwei Jahre gewählt, die Studierenden für ein Jahr.
Anzahl der Sitzungen pro Semester und zeitliche Aufwand: Ca. 6 im Semester a 2 Stunden
Weitere Infos zum Gleichstellungsrat findet ihr hier (für den Inhalt der Seite ist die Universität verantwortlich).
Stand 01.07.2026: Kein Mitglied frei.
Kommission Verantwortung in der Forschung
(1 Mitglied + Stellvertretung)
Die Kommission „Verantwortung in der Forschung“ arbeitet auf Grundlage der Regeln zum verantwortungsvollen Umgang mit Forschungsfreiheit und Forschungsrisiken an der Universität Konstanz. Sie gewährt den Forschenden bei Fragen der Forschungsethik durch Beratung Hilfe im Rahmen eines Begutachtungsverfahrens. Im Rahmen eines Klärungsverfahrens gibt sie Stellungnahmen bei Zweifeln über die Vereinbarkeit einer Forschung mit den Regeln ab. Sie vermittelt zudem bei Meinungsverschiedenheiten zwischen Forschenden über forschungsethnische Fragestellungen im Rahmen eines Schlichtungsverfahrens. Außerdem kann die Kommission Empfehlungen zur verantwortungsvollen Durchführung von Forschungsprojekten abgeben.
Stand 01.07.2026: 1 Mitglied + Stellvertretung frei.
Ethik-Kommission
(1 Mitglied)
Die Ethik-Kommission begutachtet Forschungsvorhaben von Mitgliedern der Universität Konstanz am Menschen, bei denen die Gesundheit, Menschenwürde oder die Persönlichkeitsrechte beeinträchtigt werden könnten.
Anzahl der Sitzungen pro Semester und zeitliche Aufwand: 1 Sitzung pro Jahr à 1 h.
Weitere Infos zur Ethik-Kommission und ihren Aufgaben findet ihr hier (für den Inhalt der Seite ist die Universität verantwortlich).
Stand 01.07.2026: 1 Mitglied frei.
Universitärer Schlichtungsausschuss
(1 Mitglied)
Zur Beilegung von Streitigkeiten zwischen Mitgliedern der Universität hat der Senat einen Schlichtungsausschuss eingerichtet. Dieser kann von jedem Beteiligten sowie von dem/der Rektor*in angerufen werden. Entscheidungen von Organen der Universität, der Sektionen iund Fachbereiche können nicht Gegenstand eines Verfahrens vor dem Schlichtungsausschuss sein.
Anzahl der Sitzungen pro Semester und zeitliche Aufwand: Tagt nur bei Bedarf; Zur Erledigung von Streitigkeiten zwischen Mitgliedern der Universität
Weitere Infos findet ihr hier (für den Inhalt ist die Universität verantwortlich).
Stand 01.07.2026: 1 Mitglied frei.
Auswahlkommission Konstanzer Stipendienfonds (Deutschlandstipendium)
(1 Mitglied pro Sektion)
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) hat seit April 2011 das nationale Studienförderungsprogramm „Deutschlandstipendium“ eingerichtet. Es hat das Ziel, eine neue Stipendienkultur zu etablieren. Es beinhaltet Jahresstipendien in Höhe von 3.600 Euro, die je zur Hälfte von privater Seite und dem Bund finanziert werden. Die Uni Konstanz beteiligt sich seit dem WS 2011/12 an dem Programm und bietet das Deutschlandstipendium für Studierende an. Das Stipendium ist an der Uni als Konstanzer Stipendienfonds eingerichtet worden. In diesen fließen Spenden von Unternehmen, Stiftungen und anderen Vereinigungen sowie von Privatpersonen mit ein. Die Aufgabe der Mitglieder ist die Auswahl der Stipendiaten.
Anzahl der Sitzungen pro Semester und zeitliche Aufwand: Ca. 3 Sitzungen à 2 h zwischen November und Januar plus 1 Tag (5-6h) für Auswahlgespräche im Januar
Ausschuss für Auslandsstipendien
(1 Mitglied und Stellvertretung)
Der Ausschuss hat die Aufgabe Studierende, die von der Uni Konstanz aus ins Ausland möchten zu beurteilen in ihren Fähigkeiten und ihrer Eignung die Universität im Ausland zu vertreten. Es wird sowohl beurteilt, ob ein*e Kandidat*in überhaupt Chancen auf eine Platz an der ausländischen Universität von Seiten der Uni Konstanz hat, als auch intern ein Ranking erstellt, das auf die Vergabe der verschiedenen Erasmus- und Erasmus-ähnlichen Stipendien einen Einfluss nimmt.
Die Mitarbeit besteht vorrangig im Interviewen von Bewerbern, die sich für einen Studienplatz an einer Partnerhochschule in einem außer-europäischen Land im International Office beworben haben. Im Anschluss wird mit jedem Studierenden ein ca. 15-minütiges Gespräch geführt, welches i.d.R. drei Mitglieder des Ausschusses führen.
Vergabekommission „Internationalisierung“
(3 Mitglieder)
Jede Person der Uni kann theoretisch einen Antrag an die Vergabekommission stellen, wenn es um finanzielle Unterstützung von Projekten geht, die die Internationalisierung fördern. Über die Anträge wird dann diskutiert und das Geld verteilt. Es werden z.B. Summerschools, Gastaufenthalte von Professoren, Kooperationsprojekte von Doktoranden mit anderen Unis und Konferenzen gefördert. Der Arbeitsaufwand variiert, je nach finanziellen Mitteln, die zur Verfügung stehen.
Weitere Infos findet ihr hier (für den Inhalt der Seite ist die Universität verantwortlich).
Stand 01.07.2026: 3 Mitglieder frei.
Zentraler Prüfungsausschuss
(2 Mitglieder)
Der Prüfungsausschuss ist für die Organisation und Durchführungen der Prüfungen verantwortlich. Er achtet auf die Einhaltung der Prüfungsbestimmungen, berichtet dem Zentralen Prüfungsausschuss über die Entwicklung der Prüfungen und Studienzeiten und gibt Anregungen zur Reform der Prüfungsordnungen. Der Prüfungsausschuss entscheidet über Anträge auf Zulassung zu Wiederholungsprüfungen und kann Studierende im Falle von Täuschungsversuchen (z.B. Plagiat) von der Zulassung zu weiteren Prüfungsleistungen ausschließen. Im Fachbereich Philosophie gibt es einen gemeinsamen Prüfungsausschuss für alle Studiengänge.
Stand 01.07.2026: 2 Mitglieder frei.
Sektionsräte
(je 1 beratendes studentisches Mitglied pro Sektion)
Die Sektion ist die organisatorische Grundeinheit der Universität; sie erfüllt in ihrem Bereich die Aufgaben der Universität. Die Sektion koordiniert die Erfüllung der Aufgaben der Fachbereiche in Lehre, Studium und Forschung.
Der Sektionsrat stimmt unter anderem den Struktur- und Entwicklungsplänen sowie den Studien- und Prüfungsordnungen der Sektion zu. Er bestellt für die mit Lehre und Studium zusammenhängenden Aufgaben Studienkommissionen. Ferner stimmt er den Vorschlägen der Berufungskommissionen zu und leitet diese an den Senat.
Weitere Infos zu den Sektionsräten findet ihr hier (für den Inhalt ist die Universität verantwortlich).
Stand 01.07.2026: alle drei Sektionen frei.
Teaching Innovation Found (TIF)
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Studentische Gremien
Bewerbungen für diese Ausschreibungen bitte an fsk@uni-konstanz.de oder stupa@uni-konstanz.de senden! Die Amtszeit beginnt ab jetzt und endet zur nächsten Legislaturperiode (Juni 2027), ein Rücktritt ist natürlich jederzeit möglich.
Vorsitz der Studierendenvertretung
(1 Vorsitzende:r + 1 Stellvertreter:in (StuPa) ; 1 Vorsitzende:r + 1 Stellvertreter:in (FSK))
Die Vorsitzenden der StuVe repräsentieren zusammen mit ihren Stellvertreter*innen die Studierendenvertretung in allen Belangen, sowohl intern als auch extern. Sie leiten und koordinieren die StuVe und sind dabei sowohl Interessensvertreter*in, als auch Ansprechpartner*in für alle Studierenden an der Universität Konstanz. Zu ihren Aufgaben gehören außerdem die Führung des Alltagsgeschäfts der Studierendenvetretung und die Koordination der Mitarbeitenden, Minijobbern und ehrenamtlich Engagierten. Im Rahmen dessen leiten sie regelmäßige Jour Fixe und nehmen selbst an Treffen mit den universitären Gremien teil, um als Schnittstelle in engem Kontakt zu arbeiten.
Für dieses Amt wird eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 400 €/Monat gezahlt.
Stand 01.07.2026: FSK besetzt, für StuPa liegen Bewerbungen vor.
Finanzreferat
(1 Referent:in + 2 Stellvertreter:innen (StuPa))
Im Finanzteam verwaltest du das liebe Geld der StuVe, ohne welches die ganzen Aktionen nicht realisiert werden könnten. Du kümmerst dich um Einnahmen und Ausgaben, erstellst einen Haushaltsplan, bearbeitest Förderungsanträge und pflegst Kontakte zur Univerwaltung.
Für dieses Referat wird eine Aufwandsentschädigung in Höhe von insgesamt 450 €/Monat gezahlt (bis zu 250 € pro Person).
Mehr Informationen zum Referat
Stand 01.07.2026: 1 Stellverterer:in frei.
Referat für Kultur und Events
(1 Referent:in + x Stellvertreter:innen (StuPa))
Im Referat für Kultur & Events (K&E) bringst du dich rund um die studentische Freizeitgestaltung ein. Du betreust große StuVe-Projekte wie das Kulturticket. Des Weitern kümmerst du dich um alle anderen kleinen und großen Projekte und Aktionen und setzt sowohl auf Eigeninitiative als auch mit den engagierten Studis neue Ideen rund um das Thema Kultur und Events um. In der Vergangenheit hat das Kulturreferat auch beim Campus Festival mitgewirkt.
Für dieses Referat wird eine Aufwandsentschädigung in Höhe von insgesamt 450 €/Monat gezahlt (bis zu 250 € pro Person).
Mehr Informationen zum Referat
Stand 01.07.2026: x Stellvertreter:innen frei.
Referat für Nachhaltigkeit, Soziales und Gleichstellung
Referat für Nachhaltigkeit, Gleichstellung und Soziales (1 Referent:in + x Stellvertreter:innen (StuPa))
Das Referat für Nachhaltigkeit, Soziales und Gleichstellung (NaSoGl) kümmert sich um alle Fragen zu Umwelt und sozialen Fragen. Du planst und organisierst Aktionen rund um diese Themen, wie z.B. „Haste Mal nen` Sofa“, die Themenwoche Diskriminierung oder die Nachhaltigkeitswoche. Zudem dienst du als Anknüpfpunkt für engagierte Studierende oder um selbst neue Aktionen zu starten.
Für dieses Referat wird eine Aufwandsentschädigung in Höhe von insgesamt 450 €/Monat gezahlt (bis zu 250 € pro Person).
Mehr Informationen zum Referat
Stand 01.07.2026: 1 Referent:in + x Stellvertreter:innen frei.
Referat für Hochschulpolitik
(1 Referent:in + x Stellvertreter:innen (StuPa))
Das Referat für Hochschulpolitik vertritt die internen wie externen politischen Belange der Studierenden. Hierbei stehst du mit anderen Studierendenvertretungen, der Uni, dem Wissenschaftsministerium, aber auch der Stadt in Kontakt, wenn es um Themen wie Studiengebühren oder Studierendenvertretung Universität Konstanz Wohnraum geht. Du planst Aktionen rund um die Themen, die Studis politisch bewegen und setzt dich für ihre Belange ein. Außerdem kümmerst du dich mit um die Internationals.
Für dieses Referat wird eine Aufwandsentschädigung in Höhe von insgesamt 450 €/Monat gezahlt (bis zu 250 € pro Person).
Mehr Informationen zum Referat
Stand 01.07.2026: x Stellvertreter:innen frei.
Schlichtungskomission
(2 Mitglieder (StuPa) ; 2 Mitglieder (FSK))
Die SchliKo (Schlichtungskommission) – bestehend aus bis zu vier Mitgliedern, von denen jeweils zwei Personen von StuPa und FSK mit absoluter Mehrheit gewählt werden – vermittelt bei Kompetenzstreitigkeiten zwischen den Gremien der Studierendenvertretung und spricht Empfehlungen aus. Die SchliKo ist aber nicht nur für die Klärung aller Streitfälle innerhalb der StuVe zuständig, sondern kann von jedem einzelnen Studierenden und Doktoranden angerufen werden, wenn ein Problem mit der StuVe vorliegt. Sie ist also quasi der „Streitschlichter“ der StuVe. Bei Bedarf prüft sie die Geschäftsordnungen, Satzungen und Beschlüsse auf Konformität mit der Organisationssatzung.
Die Mitglieder der SchliKo dürfen in keinem weiteren studentischen Gremium Mitglied sein und haben jederzeit Überparteilichkeit zu wahren.
Stand 01.07.2026: 1 Mitglied (StuPa) und 2 Mitglieder (FSK) frei.
Haushaltsausschuss
(2 Mitglieder (StuPa) ; 2 Mitglieder (FSK))
Der Haushaltsausschuss unterstützt die Rechnungsprüfung in der Verfassten Studierendenschaft. Er prüft mindestens einmal im Semester die Finanzen. Über das Ergebnis der Prüfung berichtet er dem StuPa und der FSK.
Stand 01.07.2026: 2 Mitglieder (StuPa) und 2 Mitglieder (FSK) frei.
Seezeit-Vertretungsversammlung
(3 Mitglieder + 3 Stellvertreter:innen (StuPa))
Als Seezeitvertreter*in stehst du im engen Kontakt zum Studierendenwerk Seezeit. Zusammen mit den drei Vertreter*innen von der HTWG seid ihr bezüglich Mensa, Wohnen und Betreuung der Kontakt zwischen Studis und Studierendenwerk.
Stand 01.07.2026: 3 Mitglieder + 3 Stellvertreter:innen frei
Wahlausschuss
(3 Mitglieder (StuPa) ; 3 Mitglieder (FSK))
Der Wahlausschuss (6 Mitglieder, je zur Hälfte vom StuPa und von der FSK gewählt) plant, organisiert und bewirbt die Wahlen des Studierendenparlaments und der Studienfachschaftswahlgremien im Vorfeld und führt sie letztlich auch durch. Bei der Arbeit im Wahlausschuss lernt ihr alles zum Thema Wahlen und könnt wertvolle Erfahrungen in der Studierendenvertretung sammeln. Der Wahlausschuss eignet sich auch gut zum Einstieg in studentisches Engagement, da ihr einen guten Einblick in die Strukturen und Prozesse der Studierendenvertretung gewinnt, dabei aber nicht gleich überrumpelt werdet. Zusätzlich arbeitet ihr parallel eng mit der Verwaltung der Uni zusammen, weshalb ihr auch in dieser Hinsicht viel lernt!
Für den Wahlausschsus wird eine Aufwandsentschädigung von insgesamt 2400 € gezahlt.
Die Arbeit für den Wahlausschuss beginnt ab Februar 2026 (Hochphase März/Juni 2026)
Stand 01.07.2026: 3 Mitglieder (StuPa) und 3 Mitglieder (FSK) frei.
Wahlprüfungsausschuss
(2 Mitglieder (StuPa) ; 2 Mitglieder (FSK))
Der Wahlprüfungsausschuss (4 Mitglieder, je zur Hälfte vom StuPa und von der FSK gewählt) beginnt mit seiner Arbeit nach Ende der Wahlen 2026: Ihr prüft, ob die Wahlen ordnungsgemäß durchgeführt wurden und befasst euch auch mit möglichen Wahlanfechtungen. Über eure Wahlprüfung berichtet ihr anschließend im neugewählten Studierendenparlament.
Stand 01.07.2026: 1 Mitglied (StuPa) und 1 Mitglied (FSK) frei.
Ausschuss Campus Festival
(1 Sprecher:in + x Stellvertreter:inenn (StuPa))
Im Ausschuss für das Campus Festival (vormals AK Campus Festival) hast du die Möglichkeit zu entscheiden, wie sich die Kooperation zwischen StuVe und Campus Festival Konstanz gGmbh entwickelt.
Das Campus Festival gehört seit 2016 zum Studi-Leben bei uns am See. In den letzten Jahren haben sich aber viele Dinge geändert.
Die Campus Festival Konstanz gGmbH ist mittlerweile eigenständig, das Event deutlich größer geworden und vom Campus ins Bodenseestadium ausgelagert worden. Mittlerweile finanziert die StuVe das Festival nicht mehr mit, aber wir sind immer noch ein sehr enger Kooperationspartner.
In dem Ausschuss wird diese Kooperation diskutiert und über vielleicht eine engere Bindung oder ein Abschied vom bisher entschieden.
Stand 01.07.2026: unbesetzt
Ausschuss Satzungen
(1 Sprecher:in + x Stellvertreter:inenn (StuPa))
Der Ausschuss für Satzungen soll sich um größere Änderungen von Satzungen und Geschäftsordnungen und damit verbundene Angelegenheiten kümmern. Dafür sollen Ideen aufgegriffen, Probleme ermittelt und mehrheitsfähige Anträge erarbeitet werden.
Stand 01.07.2026: unbesetzt, Bewerbungen liegen vor.
Ausschuss Verkehr
(1 Sprecher:in + x Stellvertreter:inenn (StuPa))
Der Ausschuss für Verkehr soll sich um die studentischen Interessen bezüglich der Verkehrssituation in Konstanz und darüber hinaus kümmern. Dazu zählt insbesondere das Angebot und die Tarife des öffentlichen Personennahverkehrs. Es soll in Kontakt mit den entsprechenden Stellen stehen und die Studierenden informieren.
Stand 01.07.2026: unbesetzt
Ausschuss Hochschulgruppen
(1 Sprecher:in + x Stellvertreter:inenn (StuPa))
Der Ausschuss soll die Belange der Hochschulgruppen (HSGs) in das StuPa tragen und dabei helfen ebendiesen Repräsentation in anderen Gremien zu verschaffen. Zu diesem Zweck soll der Ausschuss aktiv auf HSGs zugehen, sie über HSG-relevante Themen in der StuVe informieren, der StuVe bei der Koordination zwischen HSGs und StuVe-Gremien helfen und ggf. für die jeweilige HSG Anträge und Positionen einbringen. Dafür soll der Ausschuss in Koordination mit den HSGs und dem StuVe-Sekretariat regelmäßig tagen. Das StuVe-Sekretariat sowie Vertreter der HSGs sollen hierzu eingeladen werden. In der nächsten Legislatur soll auch ein Rechenschaftsbericht des Ausschusses dem StuPa präsentiert werden, anhand dessen entschieden wird ob der Ausschuss verbleibt. Der Bericht soll insbesondere auf die tatsächlich ausgeführte Rolle des Ausschusses eingehen und ob dieser den in diesem Antrag beschriebenen Zweck dienen konnte.
Stand 01.07.2026: Sprecher:in besetzt.
Ausschuss Lehre
(1 Sprecher:in + x Stellvertreter:inenn (FSK))
Der Ausschuss für Studium und Lehre soll sich um die verschiedensten fächerübergreifenden Aspekte des Studiums und der Lehre an der Universität kümmern. Dazu soll er mit den studentischen Senatoren zusammen arbeiten.
Stand 01.07.2026: unbesetzt.
Ausschuss Forschung
(1 Sprecher:in + x Stellvertreter:inenn (FSK))
Der Ausschuss für Forschung soll sich um die Forschung an der Universität kümmern, soweit dies in den Aufgabenbereich der Verfassten Studierendenschaft nach § 65 Abs. 3 LHG fällt. Dies betrifft insbesondere die gesellschaftliche Verantwortung. Der Ausschuss soll mit den studentischen Senatoren zusammen arbeiten.
In der letzten Legislaturperiode hat sich der Forschungsausschuss vor Allem mit militärischer Forschung auseinander gesetzt.
Stand 01.07.2026: unbesetzt.
Ausschuss Digitales
(1 Sprecher:in + x Stellvertreter:inenn (StuPa); 1 Sprecher:in + x Stellvertreter:inenn (FSK)))
Der Ausschuss soll sich mit verschiedenen Aspekte der Digitalisierung an der Universität Konstanz beschäftigen, die Relevanz für die Studierenden tragen. Das sind insbesondere der sichere Umgang mit Studierendendaten, der Umgang mit Künstlicher Intelligenz in der Lehre und die allgemeine Qualität und Stabilität der IT-Infrastruktur an der Universität Konstanz.Daraus soll ein studentischer Standpunkt erarbeitet werden, der über konkrete Forderungen und Mitwirkung in entsprechenden universitären Gremien an die Universität herangetragen wird. Ebenso soll ein Austausch mit anderen Verfassten Studierendenschaften, etwa über die LaStuVe und die fzs, angestrebt wreden, da Digitalisierung ein hochschulübergreifendes Thema ist. Der Ausschuss soll mit den studentischen Mitgliedern im Ausschuss für Kommunikation und Information der Uni zusammen arbeiten, wenn diese nicht bereits Mitglied sind. Bei Fragen der Lehre soll eine Abstimmung mit dem Ausschuss für Studium und Lehre erfolgen. Der Ausschuss berichtet je nach Zuständigkeit dem StuPa oder der FSK. Es wird je ein Sprecher vom StuPa und der FSK gewählt.
Stand 01.07.2026: unbesetzt.
Beratung bei Personalangelegenheiten
(1 Person (StuPa))
Als beratender Studierender bei Personalangelegenheiten berätst du den Vorsitz bei Angelegenheiten der derzeit 7 Angestellten, insbesondere bei Einstellungen. Mehr Infos hier.
Stand 01.07.2026: 1 Person frei.
FSK-Koordination
(1 Person + zwei Stellvertreter:innen (FSK))
Die FSK-Koordination übernimmt den Vorsitz der FSK. Sie besteht aus einer/einem FSK-Koordinator:in und zwei Stellvertretungen. Sie übernehmen die Sitzungsvorbereitung, d.h. sie laden zur FSK Sitzung ein, legen die nötigen Dokumente in den entsprechenden Cloud-Ordner und laden ggf. Externe für weiterführende Gespräche in die Sitzung ein. In der Regel übernimmt die Koordination auch die Rede- und Sitzungsleitung.
Stand 06.07.2026: zwei Stellvertreter:innen frei.
Verfasste Studierendenschaft
Am 27. Juni 2012 hat der Landtag in Baden-Württemberg die Wiedereinführung der Verfassten Studierendenschaft beschlossen. Das entsprechende Gesetz ist am 14. Juli in Kraft getreten. Damit wird die Studierendenvertretung wieder eine Teilkörperschaft öffentlichen Rechts (Verfasst) und kann somit als juristische Person auch Verträge aushandeln und unterschreiben. Außerdem kann die Studierendenvertretung für die Erfüllung ihrer Arbeit Beiträge erheben und kann sich in Zukunft zu studentischen Belangen auch äußern.
Der Arbeitskreis Verfasste Studierendenschaft hat in der Zeit zwischen Juni 2012 und Januar 2013 einen Entwurf für eine Organisationssatzung für die Studierendenschaft der Universität Konstanz erarbeitet. Diese Satzung wurde nach rechtlicher Prüfung durch das Justitiariat der Universität in einer Urabstimmung am 30. und 31. Januar 2013 von den Studierenden unserer Universität verabschiedet.
(Der AK VS bestand aus Interessierten, Fachschaftsmitglieder und Mitgliedern der politischen Hochschulgruppen, welchen wir hier noch einmal für ihre hervorragende Arbeit danken wollen.)
Mit den ersten Wahlen zum Studierendenparlament und den Studienfachschaftswahlgremien im Juli 2013 sind wir in unsere neue „Existenz“ als Verfasste Studierendenschaft gestartet. Seit dem 5. August 2013, dem Zeitpunkt der letzten „ersten Sitzung“ eines in der Satzung erwähnten Gremiums, gelten wir als konstituiert und sind somit ganz offiziell eine Teilkörperschaft öffentlichen Rechts der Universität Konstanz.
In der Praxis der Verfassten Studierendenschaft hat sich seit unserer Konstituierung gezeigt, dass an unserer Satzung wie bei jedem Neustart noch ein wenig Verbesserungsbedarf bestand. Daher wurde die Satzung mit Beschluss des Legislativorgans am 30. Januar 2014 (strukturelle Änderungen) sowie zum 01. September 2014 (kleinere Anpassungen) geändert. Die bisher existenten Fassungen der Organisationssatzung findet ihr hier.
