Studierendenvertretung der Universität Konstanz gegen AfD-Antrag zur Abschaffung von Verfassten Studierendenschaften in Sachsen-Anhalt
Dieser Text wurde auch für einen Beschluss bei der Landesstudierendenvertretung eingereicht.
Die AfD-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt hat im April 2026 einen Gesetzentwurf eingebracht, der § 65 des Hochschulgesetzes streichen und damit sämtliche Verfassten Studierendenschaften des Landes auflösen soll.1 Der Antrag richtet sich gegen demokratische Selbstverwaltung der Studierenden und pluralistische Hochschulstrukturen. Wir, die Studierendenvertretung der Universität Konstanz, weisen diesen Antrag entschieden zurück und stellen uns geschlossen an die Seite der betroffenen Studierendenvertretungen.
Worum es geht
Verfasste Studierendenschaften als vitales Organ studentischer Selbstorganisation und Repräsentation sind rechten und autoritären Kräften spätestens seit den 1960er Jahren ein Dorn im Auge. Dies liegt nicht etwa daran, dass sie ineffizient wären, sondern weil sie funktionieren.
Demokratisch gewählt, finanziell autonom und politisch handlungsfähig, können sie studentische Interessen mit institutionellem Gewicht in die Entscheidungsprozesse an den Hochschulen einbringen. Sie organisieren Sozial- und Rechtsberatung, verhandeln Semestertickets, betreiben Fachschaftsarbeit, bieten Einführungsveranstaltungen, treten autoritären Hochschulleitungen entgegen und bieten Räume für queere, migrantische, jüdische, muslimische und politisch engagierte Studierende.2 Genau dieser Mischung aus institutioneller Macht und gesellschaftlicher Offenheit gilt der Angriff.
Die historische Linie ist klar: Bereits 1977 wurden die Verfassten Studierendenschaften in Baden-Württemberg durch rechte Kräfte abgeschafft und erst 2012, gegen den Widerstand dieser, wieder eingeführt.3 Daher ist der Antrag von der in Sachsen-Anhalt seit 2023 vom Landesamt für Verfassungsschutz als gesichert rechtsextrem eingestuften AfD4 keine neue Erscheinung und sollte nicht als Ausnahme verstanden werden, sondern lediglich als Wiederaufgriff rechtskonservativer Argumentationslogik. So wurden vergleichbare Anträge bereits 2019 in Sachsen-Anhalt, 2022/23 und 2025 in Thüringen und 2025 in Mecklenburg-Vorpommern gestellt.5 Auch in Baden-Württemberg gab es 2016 bis 2018 Angriffe auf Verfasste Studierendenschaften durch die AfD.
Zur Argumentation der AfD
Die AfD Sachsen-Anhalt nennt Studierendenschaften „Träger und Treiber der sogenannten Cancel Culture“ und wirft ihnen vor, „politisch höchst einseitig“ zu agieren. Beide Vorwürfe erweisen sich bei näherem Hinsehen als haltlos.
Studierendenparlamente werden von allen Studierenden gewählt. Wer kandidieren will, kann es. RCDS, LHG und andere Listen treten regelmäßig an und sitzen vielerorts in den Gremien. Dass die Mehrheiten in vielen StuPas eher links der Mitte liegen, ist die demokratische Konsequenz daraus, wen die Studierenden tatsächlich wählen, nicht das Ergebnis einer Ausgrenzung. Eine Vertretung, die ihre Wählerschaft abbildet, ist nicht „einseitig“, sondern repräsentativ. Was die AfD als politische Schlagseite kritisiert, ist schlicht die Tatsache, dass sie an Hochschulen keine Mehrheiten findet. Dass die AfD-nahe „Campus-Alternative“, die in Halle zwei Jahre im StuRa vertreten war, nur einen einzigen Antrag gestellt hat, trägt der Argumentationslinie der AfD ebenfalls nicht zu.
Der Cancel-Culture-Vorwurf ist die rhetorische Standardausweichbewegung, sobald rechte Akteure mit gesellschaftlichem Widerspruch konfrontiert werden. Meinungsfreiheit bedeutet nicht, alles sagen und tun zu können und sie schützt erst recht nicht vor möglichen Konsequenzen. Wer demokratische Strukturen abschaffen will, weil sie ihm widersprechen, beruft sich nicht auf Meinungsfreiheit. Er bekämpft sie.
Die obligatorische Mitgliedschaft in Verfassten Studierendenschaften ist spätestens seit 2000 auch vom Bundesverfassungsgericht gebilligt.6 Es handelt sich außerdem in Sachen-Anhalt um keine vollständige Zwangsmitgliedschaft: Die Studierendenschaften dort sind lediglich teilverfasst. Studierende können nach einem Jahr austreten. Von dieser Möglichkeit machen nur wenige Gebrauch.7 Das ist ein direkter, in Zahlen messbarer Akzeptanznachweis. Die AfD bekämpft also keine aufgezwungene Struktur, sondern eine, die ihre Mitglieder freiwillig tragen, weil sie funktioniert.
Der hochschulpolitische Sprecher der AfD-Fraktion, Hans-Thomas Tillschneider, hat in der Landtagsdebatte erklärt: „Wir wollen den 68er-Mist rückabwickeln.“ Und weiter: Anträge wie dieser dienten nicht der Mehrheitssuche, sondern dem Vorzeigen, „wie wir das Land verändern, um es dann ab September 2026 allein zu verändern.“8 Damit ist das eigentliche Ziel offen ausgesprochen. Es geht nicht um Hochschulpolitik, es geht um die Vorbereitung einer angekündigten Machtübernahme durch eine vom Landesverfassungsschutz als gesichert rechtsextremistisch eingestuften Partei.
Im Wahlprogramm derselben Partei stehen die Abschaffung von Studienfächern, der Ausstieg aus dem Bologna-Prozess und der Rückbau der Selbstverwaltung der Hochschulen. Die Auflösung der Verfassten Studierendenschaften markiert damit keinen Einzelfall, sondern den Anfang eines höchst beunruhigenden, demokratiefeindlichen Prozesses. Dies dürfen und können wir nicht zulassen, unsere Position ist daher eindeutig.
Unsere Position
Der Antrag der AfD Sachsen-Anhalt ist damit vor allem eines, ein Symbol. Ein Symbol wie rechtsextreme Kräfte kontinuierlich und unermüdlich versuchen, demokratische Strukturen abzubauen. Er stellt einen direkten Angriff auf die Selbstbestimmtheit der Studierenden dar und markiert eine beunruhigende Entwicklung hin zum Totalitarismus. Wer einer Studierendenschaft die rechtliche Existenz nimmt, weil ihm ihre Mehrheiten nicht passen, betreibt keine Hochschulreform. Er beseitigt eine Mitbestimmungsstruktur, die ihm im Weg steht. Genau das ist der Inhalt dieses Antrags.
Wir als Studierendenvertretung Baden-Württemberg lehnen den Antrag der AfD geschlossen ab. Wir sichern den Studierendenschaften in Sachsen-Anhalt unsere uneingeschränkte Solidarität zu und werden uns auch in Zukunft dafür einsetzen, dass jeder weitere Versuch, studentische Selbstverwaltung zu zerschlagen, als das benannt wird, was er ist: ein Angriff auf demokratische Strukturen und damit auf unsere Freiheit, durch Kräfte, die diese Strukturen offen ablehnen.
1 Drucksache 8/6838: https://padoka.landtag.sachsen-anhalt.de/files/drs/wp8/drs/d6838age.pdf
2 https://www.mz.de/lokal/dessau-rosslau/afd-plane-gegen-studierendenschaften-hochschule-anhalt-schlagt-alarm-4248874
3 https://wiki.stuve-uni-kn.de/index.php/Kommentar_zum_Landeshochschulgesetz#Historie
4 https://mi.sachsen-anhalt.de/verfassungsschutz/themenfelder/rechtsextremismus/rechtsextremistische-parteien
5 https://www.landtag.sachsen-anhalt.de/2019/studierendenstaerkung-statt-schwaechung/; https://heulermagazin.de/2025/03/21/angriff-auf-das-landeshochschulgesetz-wie-die-afd-versucht-die-meinungsbildung-an-unserer-universitaet-zu-beeinflussen/
6 BVerwG, 12.05.1999 – 6 C 10/98; 6 C 14/98; BVerfG, 04.08.2000 – 1 BvR 1410/99; 1 BvR 1510/99; VerfGH NRW, 25.01.2000 – 2/98
7 https://www.mdr.de/nachrichten/sachsen-anhalt/landespolitik/afd-mitbestimmung-hochschulen-studierendenraete-102.html
8 Ebd.
