Am Do., 07.05.26 soll wieder eine studentische Vollversammlung (VV) stattfinden. Bei dieser sind alle Studierenden der Universität Konstanz stimmberechtigt und können über Themen diskutieren und abstimmen, die alle betreffen. Themen der letzten VV waren die Änderungen der Buslinien in Konstanz, militärische Forschung an der Uni (Zivilklausel) und die Kooperation mit dem Campus Festival.
Für die nächste Vollversammlung suchen wir wieder nach Themen. Was interessiert euch, was gibt es für Probleme, was könnte in einer Vollversammlung diskutiert werden? Tragt gerne eure Vorschläge unten ein, gerne auch mit weiteren Infos, warum diese relevant sind oder was man dazu recherchieren könnte. Wir prüfen dann, inwiefern es sich für die Vollversammlung eignet. Wenn dies nicht der Fall ist, werden wir uns aber an anderer Stelle damit beschäftigen.
Mögliche Themen
Studentische Arbeitsräume
An der Universität mangelt es an studentischen Arbeitsräumen. Besonders dedizierte Gruppenarbeitsräume gibt es zu wenig. Als Präsenzuniversität ist das, gepaart mit dem allgemeinen Wegfall von Begegnungsräumen wie der Arche, eigentlich fatal. Auch die Umstellung auf 30 Minuten zwischen den Veranstaltungsslots ab SoSe 2027 trägt jedoch dazu bei, dass Studierende mehr Zeit an der Universität verbringen werden.
Digitales
Hier sind verschiedene Aspekte interessant:
Seit 2022 sind LLMs, weiter gefasst KIs, ein alltägliches Thema, das auch die Lehre an Universitäten betrifft. Welche Bedeutung haben sie im eigenen Lernprozess, bei Abgaben im Übungsbetrieb, beim Anfertigen von Hausarbeiten und in der Wahrnehmung Vorlesungen / Seminaren.
Angesichts der Entwicklungen in den USA sind EU-Alternativen in den Fokus gerückt. Unter anderem auch zu herkömmlicher Cloud- und Office-Software in der öffentlichen Verwaltung, dann verbunden mit dem Begriff der digitalen Souveränität. Für Studierende an der Universität Konstanz könnte interessant sein, dass die Uni-Verwaltung seit Dezember 2025 vollständig auf Microsoft 365 umgestellt ist – sensible Studierendendaten gehen im Zweifelsfall also auch über EU-basierte Server von einem US-Unternehmen. Dabei unterliegen sie sowohl dem Cloud Act der USA als auch der DSGVO der EU.
